Amazon FBA Steuern: Das solltest du als Seller wissen (2024)

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Du möchtest ein Amazon FBA Gewerbe betreiben und hast keine Ahnung von Steuern? – Kein Problem! Dieser Artikel wird dir dabei helfen, einen Überblick über das Thema Amazon FBA Steuern zu bekommen, damit du als Amazon Seller durchstarten kannst.

Wie jeder Selbstständige und Gewerbetreibende weiß, sind Steuern ein nicht zu unterschätzendes Thema. Auch du als Amazon Seller musst dich um die korrekte Abgabe deiner Steuern kümmern.

Dieser Leitfaden ersetzt keine steuerliche Beratung. Wende dich am besten mit konkreten Fragen an deinen Steuerberater. Diese Übersicht dient dazu, einen Überblick über die anfallenden Amazon FBA Steuern zu bekommen.

Hier ist eine Übersicht der Themen des Artikels:

  1. Übersicht der anfallenden Amazon FBA Steuern
  2. Steuer-Checkliste für Amazon FBA Händler
  3. Amazon FBA Steuertipps
  4. FAQ – Häufig gestellte Fragen

Übersicht der anfallenden Amazon FBA Steuern

Die meisten Amazon Seller starten ihr Business als Einzelunternehmen. Deswegen beziehen wir uns in diesem Artikel auf die Steuern für Einzelunternehmer.

Falls du eine GmbH hast oder eine GmbH gründen möchtest, solltest du dich mit dem Thema Steuern an deinen Steuerberater wenden. Bei einer GmbH können viele Sonderfälle auftreten, sodass es ziemlich komplex werden kann.

Als Amazon Seller mit einem Einzelunternehmen sind für dich die folgenden drei Steuerarten relevant:

  • Einkommenssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer

Schauen wir uns diese drei Steuerarten nun genauer an.

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Einkommensteuer

Einkommensteuern werden auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Einkommensteuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen (= Gewinn) lässt sich folgendermaßen berechnen:

Einnahmen – Ausgaben = Gewinn

Neben der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gibt es den Betriebsvermögensvergleich zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Gesetzlich geregelt ist die Ermitt­lung des zu versteuernden Einkommens im Einkommen­steuer­gesetz. Alle Details dazu kannst du im § 2a EStG nachlesen.

In Deutschland findet die Einkommensteuer erst Anwendung, wenn der Freibetrag von 10.908 € (Stand: 2024) überschritten wird. Falls du verheiratet bist, werden die Einnahmen von dir und deinem Ehepartner zusammen betrachtet. Das heißt, dass sich auch der Freibetrag verdoppelt.

Wenn dein Gewinn den Freibetrag übersteigt, müssen deine Einnahmen jährlich versteuert werden. Je nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens (zvE) gilt eine etwas andere Formel zur Berechnung der Einkommen­steuer (ESt). Diese Formeln lassen sich anhand unterschiedlicher Umsatzsteuersätze berechnen.

Insgesamt werden vier Fälle unterschieden:

1. Fall: 9.985 € ≤ zvE ≤ 14.926 €

Fall 1

*y stellt hier nur einen Hilfswert zur Berechnung der Einkommensteuer dar.

2. Fall: 14.927 € ≤ zvE ≤ 58.596 €

Fall 2

3. Fall: 58.596 € ≤ zvE ≤ 277.825 €

Fall 3

4. Fall: 277.825 € ≤ zvE

Fall 4

Wichtig: Auch wenn dein Gewinn den Freibetrag nicht überschreitet, musst du eine Steuererklärung abgeben! Damit kann das Finanzamt nachvollziehen, dass du wirklich unterhalb des Freibetrags Einnahmen erzielt hast.

Umsatzsteuer

Unternehmer sind dazu verpflichtet, auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug können Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer von Gütern und Leistungen für unternehmerische Zwecke als Vorsteuer geltend machen. 

Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmer monatlich, quartalsweise oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuer abzüglich der vereinnahmten Vorsteuer an das Finanzamt zahlen.

Grundsätzlich fällt die Umsatzsteuer für Lieferungen (z.B. Waren) und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen) an. Unterschieden werden muss dabei zwischen dem regulären Steuersatz von 19 % und dem ermäßigten Satz von 7 %. Einige wenige Leistungen sind sogar ganz steuerfrei. Doch welcher Umsatzsteuersatz gilt wann bzw. für was?

  • 19 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 UStG gilt für alles, was nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt oder nicht umsatzsteuerfrei ist.
  • 7 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 2 UStG gilt z.B. für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für ein Konzert sowie Theater oder Museen, lebende Tiere.
  • 0 % Umsatzsteuer nach § 4 UStG gilt für umsatzsteuerfreie Dienstleistungen und Waren. Hierunter fallen beispielsweise Versicherungen, Kreditvermittlungen, See- und Luftverkehr, innergemeinschaftliche Lieferungen und Auslandslieferungen.
Höhe der UmsatzsteuerschuldAbgabe Umsatzsteuervoranmeldung
< 1.000 € im letzten JahrKeine Abgabe
1.000 – 7.500 € im letzten JahrQuartalsweise
> 7.500 € im letzten JahrMonatlich

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer spätestens bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag.

Grundsätzlich ist die Frist zwischen Monatsabschluss und Abgabe der Voranmeldung bei Selbstständigen relativ knapp bemessen. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, die Frist der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat zu verlängern. Diese Fristverlängerung muss entweder jeden Monat neu beantragt werden oder es wird ein Antrag auf eine Dauerfristverlängerung eingereicht.

Gewerbesteuer

Wenn ein Einzelunternehmer eine bestimmte Gewinnschwelle übersteigt, muss dieser die Gewerbesteuer entrichten. Allerdings gilt das nur für Gewerbetreibende – Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, solange diese nicht in dem Handelsregister eingetragen sind.

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und soll die Kosten von Kommunen für die Infrastruktur, Bildungs- und Kulturangebote decken. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuerberechnung geschieht in zwei Schritten:

1: Im ersten Schritt muss der Gewerbeertrag mit der Gewerbesteuermesszahl 3,5% multipliziert werden. Daraus ergibt sich der Gewerbesteuermessbetrag.

2: Im zweiten Schritt muss dieser Gewerbesteuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert werden. Der Gewerbesteuerhebesatz wird von den einzelnen Gemeinden in Deutschland in unterschiedlicher Höhe festgelegt. Beispielsweise musst du in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 450%, das 4,5fache des festgelegten Gewerbesteuermessbetrages zahlen. Den genauen Gewerbesteuerhebesatz deiner Gemeinde findest du auf der DIHK Website.

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Steuer-Checkliste für Amazon FBA Händler

Im Folgenden siehst du eine Übersicht über alle Aufgaben, die du bezüglich deiner Steuern als Onlinehändler auf Amazon zu erledigen hast. Im weiteren Verlauf des Artikels werde ich dir die Unterpunkte genauer erklären.

Einstieg als Amazon FBA Seller

  1. Anwendung der Kleinunternehmerregelung?
  2. Steuernummer und Umsatzsteuer ID beantragen
  3. Geschäftskonto eröffnen
  4. Umsatzsteuer ID bei Amazon hinterlegen
  5. Beim OSS Verfahren registrieren

Start des Verkaufs mit deinem Amazon Business

  1. Sorgfältige Buchführung betreiben
  2. Einen passenden Steuerberater finden
  3. Eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben
  4. Jährlich eine Steuererklärung abgeben

1. Kleinunternehmerregelung

Wenn du die Einstufung als Kleinunternehmer beim Finanzamt beantragt hast und diese genehmigt wurde, brauchst du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) ausweisen. Im Gegenzug dazu bekommst du die Vorsteuer (= Umsatzsteuer, die du bei den Einkäufen für dein Unternehmen bezahlst) nicht erstattet.

Mit der Kleinunternehmerregelung soll Geschäftsleuten geholfen werden, die nur geringe Umsätze erzielen. Diese müssen sich dadurch nicht mit dem komplizierten Umsatzsteuerrecht beschäftigen.

Wann hast du ein Recht auf die Kleinunternehmerregelung?

Anspruch auf die Kleinunternehmerregelung haben Unternehmer und Selbstständige, die diese beiden Bedingungen erfüllen:

  • Der Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen lag im Vorjahr nicht über 22.000 €
  • Der Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen wird voraussichtlich im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € betragen

Diese Regelung ist sehr umstritten. Ich empfehle dir, die Kleinunternehmerregelung als Amazon FBA Seller nicht in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden habe ich dir die Gründe dafür aufgelistet:

Warenimporte aus dem Ausland

Warenimporte aus dem Ausland unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Um diese bezahlen zu können, benötigst du eine Umsatzsteuer ID. Nach Erzeugung der Umsatzsteuer ID bist du automatisch nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit.

Als Kleinunternehmer müsstest du also die Umsatzsteuer der Ware aus dem anderen Land bezahlen, bekommst diese aber nicht als Vorsteuer zurückerstattet.

Umsatzgrenze von 22.000 € im ersten Jahr

Wie schon erwähnt, darf die Umsatzgrenze von 22.000 € pro Jahr von Kleinunternehmern nicht überschritten werden. Dabei solltest du beachten, dass sich beispielsweise bei einer Gewinnmarge von 20 %, dein Jahresgewinn auf 4.400 € beläuft. Ich denke, dass sich dafür der Aufwand von deinem Onlinehandel nicht lohnt.

Reverse Charge Verfahren

Das Reverse Charge Verfahren bezeichnet eine umsatzsteuerliche Regelung, nach der nicht der Leistungsersteller, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Hierdurch werden ausländische Dienstleister von der deutschen Umsatzsteuer befreit und die Zahlungspflicht wird an den Rechnungsempfänger übertragen.

Für dich bedeutet das: Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg. Wenn Amazon Rechnungen für Gebühren und Werbung ausstellt, greift das Reverse Charge Verfahren, sodass du die Zahlungspflicht der Umsatzsteuer hast.

Beispiel: Du bekommst von Amazon eine Rechnung für Gebühren über 1000 € Netto. Durch das Reverse Charge Verfahren bist du als Leistungsempfänger verpflichtet 190 € an das Finanzamt abzuführen.

Als Kleinunternehmer bekommst du dieses Geld nicht zurückerstattet, als Regelbesteuerter jedoch schon.

2. Steuernummer und Umsatzsteuer ID beantragen

Du musst dich beim Finanzamt steuerlich registrieren, damit du eine Steuernummer und Umsatzsteuer-ID erhältst. Diese benötigst du beim Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt und bei der Abführung der Umsatzsteuer.

Die beiden Nummern beantragst du über dasselbe Formular. Der Fragebogen wird dir nach deiner Unternehmensgründung automatisch zugesendet. Ansonsten kannst du das Formular auch online auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden oder es auf dem Elster-Portal ausfüllen.

Tipp: Im Formular musst du deinen voraussichtlichen Gewinn für die nächsten zwei Jahre einschätzen. Wichtig ist hierbei, dass deine Angaben so realistisch wie möglich sind. Ansonsten können unnötige Steuervorauszahlungen oder Steuernachzahlungen anfallen.

3. Geschäftskonto eröffnen

Anders als bei einer GmbH musst du als Einzelunternehmer nicht unbedingt ein Geschäftskonto eröffnen. Theoretisch kannst du dein persönliches Konto für deine geschäftlichen Transaktionen nutzen.

Ich empfehle dir allerdings aus organisatorischen Gründen dringend ein Geschäftskonto für dein Einzelunternehmen einzurichten. Ein separates Konto schafft dir und deinem Steuerberater einen genauen Überblick, wodurch viel Zeit gespart werden kann.

4. Umsatzsteuer ID bei Amazon hinterlegen

Deine Umsatzsteuer ID muss bei Amazon hinterlegt werden. Dafür musst du das Seller Central öffnen und auf Einstellungen > Informationen zum Verkäuferkonto klicken.

Unter der Option Ort oder Niederlassung klickst du auf die Schaltfläche Bearbeiten. Dort kannst du deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und das Land eingeben, in dem dein Unternehmen seinen Sitz hat.

Für die Eingabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Amazon ist das vorgeschriebene Format des Gesetzgebers vorgesehen.

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5. Die Grundlagen des OSS-Verfahren

Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ist eine Änderung im Umsatzsteuergesetz, die am 01. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Das Verfahren soll den Handel innerhalb der EU-Länder vereinfachen.

Das Gesetz beinhaltet, dass man als Amazon Verkäufer insgesamt Waren bis zu einer Lieferschwelle von 10.000 € an andere Länder außerhalb von Deutschland, innerhalb der EU auf Amazon verkaufen darf, ohne sich steuerlich registrieren zu müssen. Bei einer Überschreitung dieser Lieferschwelle müsstest du dich theoretisch in jedem Land, in das du deine Waren exportierst, steuerlich registrieren und die Umsatzsteuer bezahlen.

Mit der Teilnahme an dem OSS-Verfahren besteht für Unternehmer die Möglichkeit, die in anderen Mitgliedstaaten der EU geschuldete USt zentral (in nur einem Mitgliedstaat) anzumelden und zu entrichten. So wird eine Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in mehreren Mitgliedstaaten vermieden.

Im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer können dabei ihre Melde- und Zahlungspflichten für die anderen Mitgliedstaaten im Ansässigkeitsmitgliedstaat erfüllen. Im Ausland ansässige Unternehmer können einen Mitgliedstaat grundsätzlich frei auswählen.

6. Amazon Buchhaltung führen

Als Amazon Seller bist du ein Unternehmer, der dazu verpflichtet ist, ein Gewerbe anzumelden und alle Geschäftsfälle, welche die Finanzen der Firma betreffen, zu dokumentieren. Deine Amazon Buchhaltung muss also sorgfältig geführt werden, sodass das Finanzamt deine Angaben nachvollziehen kann.

Wenn du deine Buchhaltung nicht sauber führst, zahlst du am Ende im schlimmsten Fall nur mehr Steuern. Du solltest also alle Ausgaben sauber verbuchen und keine Ausgaben vergessen. Auch für deinen Steuerberater wird es viel schwerer, deine Einnahmen und Ausgaben nachzuvollziehen und so seine Arbeit gut zu erledigen.

7. Amazon FBA Steuerberater finden

Einen Steuerberater für dein Amazon FBA Business zu engagieren ist auf jeden Fall sehr sinnvoll. Dabei solltest du darauf achten, dass dein Amazon FBA Steuerberater die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Internet, Ecommerce & Amazon FBA Kenntnisse
  • Erfahrung mit paneuropäischen Versand (PAN-EU) von Amazon
  • Schnittstelle zu deiner Buchhaltungssoftware, Amazon, PayPal und deinem Konto
  • Rechnungen können über ein Online-Portal hochgeladen werden

Nachdem du einen passenden Steuerberater gefunden hast, musst du deine Finanzdaten (Transaktionen, Rechnungen, usw…) ordentlich aufbereiten und diese deinem Steuerberater zur Verfügung stellen.

Kosten eines FBA Steuerberaters

Die Kosten eines Steuerberaters werden individuell, abhängig von dem Leistungsumfang, der gesetzlichen Richtlinien, dem Steuerberater selbst und deinem Umsatz berechnet. Der mögliche Leistungsumfang deines FBA Steuerberaters sieht wie folgt aus:

  • Strategieberatung
  • Buchführung
  • Erfassung von Einnahmen und Ausgaben
  • Ermittlung zu versteuerndes Einkommen
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Steuererklärung
  • Unternehmensberatung
  • Rechtsberatung
  • Hilfe zur Existenzgründung

Für eine bessere Kostenschätzung solltest du im Voraus nach allen Kosten für bestimmte Leistungen fragen und dementsprechend auch deine geplanten Umsätze und Gewinne bereithalten.

8. Umsatzsteuervoranmeldung abgeben

Grundsätzlich kannst du dir merken: Als Unternehmer (ohne Kleinunternehmerregelung) bezahlst du auf deine Umsätze 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt. Die Umsatzsteuer, die du an andere Unternehmen bezahlt hast, bekommst du jedoch vom Finanzamt zurückerstattet.

In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die eingenommene Umsatzsteuer gegen die bezahlte Umsatzsteuer verrechnet. Die Differenz wird entsprechend vom Finanzamt erstattet oder von dir nachgezahlt.

Die meisten Unternehmer und Unternehmerinnen müssen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Der Rhythmus hängt von der Höhe der Zahlungen ab. Bei einer Umsatzsteuerzahllast von unter 1000 € erfolgt die Abgabe jährlich, zwischen 1000 € – 7000 € quartalsweise und ab 7000 € monatlich.

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss online über das ELSTER-Portal abgegeben werden. Am einfachsten geht das mit einer zuverlässigen Buchhaltungssoftware oder mit Hilfe deines Steuerberaters.

9. Steuererklärung für Amazon FBA

Die Steuererklärung für dein Amazon FBA Business sollte grundsätzlich von einem Steuerberater erledigt werden, weil kleine Fehler schon schwerwiegende Folgen, wie Nachzahlungen oder den Tatbestand der Steuerhinterziehung mit sich bringen können.

Im Rahmen der Steuererklärung muss dem Finanzamt aufgezeigt werden, welcher Betriebsgewinn im Veranlagungszeitraum, also dem letzten Jahr, erwirtschaftet wurde. Der Gewinn ist die Grundlage für die Besteuerung und ermittelt sich aus den Umsätzen abzüglich der betrieblichen Ausgaben.

Die Steuerklärung muss am 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt online oder offline eingereicht werden. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, liegt deine Frist am Ende des Folgejahres (31.12.).

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Amazon FBA Steuertipps

Grundsätzlich kannst du dir merken, dass jede Ausgabe, die durch den Betrieb veranlasst wurde, steuerlich absetzbar ist. Hohe Ausgaben verringern deinen Gewinn und senken dadurch deine Steuerlast. Ausgaben werden vom Finanzamt allerdings nur dann akzeptiert, wenn die Anschaffung für betriebliche Zwecke plausibel erscheint. Im Folgenden habe ich dir ein paar Tipps aufgelistet, durch die du deine Steuerlast vermindern kannst:

  • Kleine Einkäufe: Auch die kleinen Einkäufe summieren sich und senken dementsprechend deine Steuerlast. Deswegen solltest du auch die kleinen Eingangsrechnungen aufbewahren und an deinen Steuerberater übermitteln.
  • Geschäftsessen: Auch ein Geschäftsessen ist steuerlich absetzbar. Wenn du dich zum Beispiel mit einem Kunden zum Essen triffst oder mit Geschäftspartnern Essen gehst, kannst du das geltend machen. Wichtig ist dabei, dass du auf dem Beleg die Namen der teilnehmenden Personen, sowie den Grund des Restaurantbesuchs kurz erläuterst.
  • Weiterbildung: Du hast auch die Möglichkeit, Fachliteraturen abzusetzen, die einen Bezug zu deinem Unternehmen haben. Ebenso zählen Seminare und Online-Kurse als geschäftliche Ausgabe.
  • Lagerbestand am Ende des Jahres auffüllen: Betriebsausgaben können direkt geltend gemacht werden. Das kannst du zu deinem Vorteil nutzen, indem du am Ende des Jahres dein Amazon-Lager auffüllst und dementsprechend weniger Gewinn versteuern musst.
  • Arbeitszimmer: Um dein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, muss das Zimmer überwiegend beruflich von dir genutzt werden. In diesem Fall berechnest du den Anteil deines Büros an der Gesamtmiete und kannst so jährlich bis zu 1.250 Euro von der Steuer absetzen.
  • Autokauf: Wenn du deinen Autokauf steuerlich absetzen und das Auto als Firmenwagen deklarieren möchtest, gibt es einige Sonderregeln zu beachten. Da es bei der Anschaffung eines Autos in der Regel um eine hohe Investition geht, handelt es sich in der Steuererklärung um einen Abschreibungsbetrag. Das heißt, der Betrag kann nur progressiv, also über einen längeren Zeitraum, von der Steuer abgesetzt werden. Alternativ kannst du ein Auto leasen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Als Einzelunternehmer bist du sowohl einkommen- als auch umsatzsteuerpflichtig. Bei einer GmbH ist der Themenbereich Steuern deutlich komplexer. Als Gründer einer GmbH solltest du dich dementsprechend einer Beratung deines Steuerberaters unterziehen.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem du mit dem Verkauf beginnst, fangen die Pflichten bezüglich der Buchhaltung und der Umsatzsteuer an. Dementsprechend solltest du dich schnellstmöglich um einen Steuerberater kümmern. Ein Steuerberater hilft dir bei deiner Buchhaltung und erledigt die jährliche Steuererklärung für dich.

Der erste Schritt ist die Entscheidung für eine geeignete Rechtsform. Anschließend beantragst du deine Steuernummer, Umsatzsteuer ID und Steuerbescheinigung. Diese werden anschließend in deinem Amazon Verkäuferkonto hinterlegt. Nach kurzer Zeit solltest du ein Geschäftskonto bei deiner Bank eröffnen. 

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Mila Pollmeier
Mila Pollmeier ist eine Marketing Managerin bei smartminded. Schwerpunktmäßig beschäftigt sie sich mit Amazon Marketing Strategien. In ihrer Freizeit liest sie gern Bücher und sammelt Airline Miles.
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